Datenschutzrichtlinie

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA JORLAR sro

ID-Nr.: 22033181
Sitz der Gesellschaft: K Červenému vrchu 844/2a, Vokovice, 160 00 Prag
Wortlaut gültig ab: 1.7.2025


INHALT

  1. GRUNDLEGENDE BESTIMMUNGEN
  2. Begriffsdefinitionen
  3. URSPRUNG DES VERTRAGS
  4. GEGENSTAND DER LEISTUNG
  5. ERFÜLLUNGSORT
  6. Mitwirkungspflicht
  7. LIEFERUNG VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN
  8. Urheberrechtsschutz
  9. PREIS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
  10. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
  11. DAUER UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
  12. MÄNGELHAFTUNG UND SCHADENSERSATZ
  13. Abtretung von Ansprüchen
  14. KOMMUNIKATION ZWISCHEN DEN PARTEIEN UND ZUSTELLUNG VON SCHRIFTSTÜCKEN
  15. VERBOT VON KORRUPTEN PRAKTIKEN UND MASSNAHMEN GEGEN INTERESSENKONFLIKTE, PERSONENBEZOGENE DATEN
  16. TRENNBARKEIT
  17. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG
  18. EFFIZIENZ

1. GRUNDLEGENDE BESTIMMUNGEN

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die Rechte und Pflichten zwischen den Parteien eines Kaufvertrags oder eines Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen (nachfolgend „Verträge“ und einzeln „Vertrag“ genannt), der von JORLAR sro, IČO 22033181, DIČ CZ22033181, mit Sitz in K Červenému vrchu 844/2a, Vokovice, 160 00 Praha 6, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Brünn unter der Nummer 0 ... C 409972, als Verkäufer/Händler bzw. Dienstleister (nachfolgend „Anbieter“ genannt) einerseits, mit anderen juristischen Personen, als Käufer bzw. Besteller der jeweiligen Leistungen (nachfolgend „Kunde“ genannt) andererseits (Anbieter und Kunde gemeinsam nachfolgend auch „Parteien“ oder einzeln „Vertragspartei“ genannt).
1.2 Diese AGB regeln die Rechtsbeziehungen der Parteien aus dem jeweiligen zwischen dem Anbieter und dem Kunden über den E-Shop geschlossenen oder damit in Zusammenhang stehenden Vertrag, und zwar auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der zum Vertragsabschluss führenden Verhandlungen auf andere Bedingungen verweist.
1.3 Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 419 BGB.
1.4 Diese AGB sind für den Anbieter und den Kunden verbindlich, die den Vertrag über das E-Shop-Angebot abschließen, bzw. für den Anbieter, der die Waren im E-Shop bewirbt, und für alle Käufer, die dem Verkäufer eine Bestellung für die beworbenen Waren senden. Diese AGB werden als Vertragsbestandteil zu einem wesentlichen und integralen Bestandteil aller Verträge, die unter Bezugnahme auf diese AGB geschlossen werden.
1.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Wirksamkeit dieser AGB ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters auszuschließen, die Bestimmungen dieser AGB (einschließlich aller Teile davon) zu ändern oder zu ergänzen, auch wenn dies nur in einer Weise geschieht, die die Bedingungen der AGB oder des Vertrags nicht wesentlich ändert, oder in einer Weise, die die identischen Bedingungen nur mit anderen Worten zum Ausdruck bringt. Jeder Verweis des Kunden auf seine eigenen Geschäftsbedingungen oder die Geschäftsbedingungen Dritter hat keine Rechtswirkung und die Parteien schließen die Anwendung der Bestimmungen des § 1751 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ausdrücklich aus.
1.6 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB jederzeit einseitig zu ändern. Änderungen dieser AGB durch den Anbieter werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Für die Zwecke dieser AGB haben die folgenden großgeschriebenen Begriffe die unten angegebene Bedeutung:
(A) Urheberrechtsgesetz – Gesetz Nr. 121/2000 Slg. über das Urheberrecht in der geänderten Fassung;
(B) Online-Shop – ein vom Anbieter betriebener und verwalteter Online-Shop innerhalb der auf der Website befindlichen Weboberfläche https://jorlar.com zum Zwecke des Abschlusses von Verträgen mit Dritten;
(C) CZK – Tschechische Krone, die offizielle Währung der Tschechischen Republik;
(D) Ansprechpartner – hat die in Artikel 14.1 dieser AGB angegebene Bedeutung;
e) Angebot – hat die in Artikel 3.2 dieser AGB angegebene Bedeutung;
(F) Bürgerliches Gesetzbuch – bezeichnet das Gesetz Nr. 89/2012 Slg., das Bürgerliche Gesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung;
(G) Kunde – hat die in Artikel 1.1 dieser AGB angegebene Bedeutung;
(H) Befehl – hat die in Artikel 3.1 dieser AGB angegebene Bedeutung;
(ich) Sachmangel – bezeichnet einen Mangel, der die Nutzung der Dienstleistung oder der Waren unmöglich macht;
(J) Anbieter – hat die in Artikel 1.1 dieser AGB festgelegte Bedeutung;
k) Leistungen – Leistungen und Tätigkeiten des Anbieters, die dem Kunden auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrags zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise Schulungen zur Bedienung und Nutzung der Waren oder Software und Sonstiges;
(l) Vertrag – hat die in Artikel 1.1 dieser AGB festgelegte Bedeutung;
(M) Vertragspartei(en) – hat die in Artikel 1.1 dieser AGB angegebene Bedeutung;
(N) Software – ein oder mehrere Programme, die auf einem Controller, Prozessor oder einem anderen Hardwareprodukt ausgeführt werden können, dessen Lieferung Teil des Vertragsgegenstands ist; Software ist entweder ein eigenständiges Produkt oder in einem anderen Hardwareprodukt enthalten (Bundle-Software) oder fester Bestandteil eines bestimmten Geräts und kann im Normalbetrieb nicht entfernt werden (Firmware);
(O) Kunde – hat die in Artikel 1.1 dieser AGB festgelegte Bedeutung;
(P) Defekt – ein Zustand, in dem die Waren oder Dienstleistungen nicht die vereinbarten Eigenschaften und Parameter erfüllen;
(Q) AGB – diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie sich aus Artikel 1.1 oben ergeben;
(R) Umsatzsteuergesetz – Gesetz Nr. 235/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Fassung;
(S) Garantiezeitraum – hat die in Artikel 12.1.1 dieser AGB festgelegte Bedeutung;
(T) Waren – eine einzeln oder in einer Menge bestimmte bewegliche Sache, deren Lieferung Gegenstand des Vertrages ist.
2.2 Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, gelten im Vertrag und in diesen AGB:
(a) Verweise auf Gesetze, Verordnungen oder Rechtsvorschriften sind als Verweise auf dieselben Gesetze, Verordnungen oder Rechtsvorschriften auszulegen, wie sie von Zeit zu Zeit ergänzt, geändert, erweitert oder neu erlassen wurden oder werden;
b) Bezugnahmen auf „Tage“ sind Bezugnahmen auf Kalendertage;
(c) Bezugnahmen auf „Werktage“ sind Bezugnahmen auf alle Tage außer Samstag und Sonntag sowie auf Tage, die nach dem geltenden Recht der Tschechischen Republik als gesetzliche Feiertage gelten;
2.3 Die im Vertrag und diesen AGB verwendeten Überschriften dienen lediglich der besseren Übersicht und sind bei der Auslegung des Vertrags oder dieser AGB nicht zu berücksichtigen.

3. URSPRUNG DES VERTRAGES

3.1 Einzelverträge können in folgender Form abgeschlossen werden:
(a) Bestätigte Bestellungen zwischen den Parteien des über den E-Shop abgeschlossenen Warenvertrags oder
(b) Zustellung einer schriftlichen E-Mail-Bestellung durch den Kunden und deren schriftliche Annahme (Annahme) durch den Anbieter („Bestellung“).
3.2 Kommt der Vertrag auf Grundlage einer Bestellung und der Annahme der Bestellung durch den Anbieter (also in der in Artikel 3.1(a) dieser AGB beschriebenen Weise) zustande, gelten die folgenden Regeln:
(a) Die Bestellung erfolgt auf Grundlage des im E-Shop veröffentlichten Angebots des Anbieters, mit dem der Anbieter dem Kunden die Lieferung bestimmter Waren und/oder die Erbringung bestimmter Dienstleistungen zu den im E-Shop angegebenen Bedingungen anbietet („Angebot“). Die Präsentation der Waren im E-Shop dient lediglich der Information und stellt kein rechtlich bindendes Angebot des Anbieters dar.
(b) Eine Bestellung wird elektronisch über die E-Shop-Schnittstelle aufgegeben, indem das Bestellformular ausgefüllt und abgeschickt wird. Im Bestellformular muss der Käufer insbesondere folgende Angaben machen: (i) persönliche Daten, Firmendaten und Kontaktdaten; (ii) Anzahl der Waren und sonstige Spezifikationen; (iii) Zahlungsweise des Kaufpreises der Waren und etwaige mit der Lieferung der Waren verbundene Kosten; (iv) gewünschte Lieferart und Lieferort.
(c) Eine Bestellung gilt mit der Absendung des Bestellformulars als verbindlich. Der Anbieter leistet gleichzeitig Zahlungen für die Waren und/oder Dienstleistungen gemäß den im E-Shop angegebenen Zahlungsbedingungen.
(d) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter den Eingang der Bestellung und die Zahlung des Kunden durch eine Bestätigungs-E-Mail an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse oder auf eine andere im E-Shop angegebene Weise bestätigt.
(e) Diese AGB sind automatisch Bestandteil des Angebots und der Bestellung. Mit dem Absenden der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er diese AGB gelesen hat, mit ihnen einverstanden ist und sie als Bestandteil des zwischen ihm und dem Anbieter geschlossenen Vertrags betrachtet. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten ausschließlich diese AGB für den Vertrag.
(f) Für den Vertragsabschluss gilt eine E-Mail-Nachricht als zugestellt, wenn sie an die vom Kunden in der Bestellung oder vom Anbieter im Angebot angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird, sofern nichts anderes nachgewiesen wird. Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit und Verfügbarkeit der angegebenen E-Mail-Adresse sicherzustellen.
3.3 Kommt der Vertrag auf Grundlage einer Bestellung und der Annahme der Bestellung durch den Anbieter zustande (also in der in Artikel 3.1(b) dieser AGB genannten Weise), gelten die oben genannten Regeln entsprechend, mit der Ausnahme, dass die Bestellung und ihre Bestätigung auf Grundlage einer E-Mail-Kommunikation mit dem Anbieter erfolgen.
3.4 Mit dem Abschluss des Vertrages erlöschen gleichzeitig alle früheren Vereinbarungen der Parteien hinsichtlich seines (identischen) Leistungsgegenstandes.

4. Leistungsgegenstand

4.1 Gegenstand des auf eine der in Artikel 3 dieser AGB genannten Arten geschlossenen Vertrags ist die Verpflichtung des Anbieters, dem Kunden die bestellte Ware zu liefern und/oder dem Kunden bestimmte Leistungen (Dienstleistungen) einmalig oder wiederholt zu erbringen und das Eigentumsrecht an der Ware auf den Kunden zu übertragen. Gegenstand des Vertrags ist auch die Verpflichtung des Kunden, die Ware und/oder Dienstleistung vom Anbieter abzunehmen und dem Anbieter die vereinbarte Vergütung (Preis) zu zahlen. Weitere Bedingungen sind im konkreten Vertrag und diesen AGB geregelt.
4.2 Der Anbieter verpflichtet sich, die Ware bzw. die Dienstleistung auf sein Risiko ordnungsgemäß und rechtzeitig, d. h. in der im konkreten Vertrag bzw. diesen AGB festgelegten Menge, Qualität und Leistung und zum vereinbarten Termin an den Kunden zu liefern und/oder zu erbringen.
4.3 Die Verpflichtung des Anbieters zur Lieferung der Waren und/oder Erbringung der Dienstleistung wird durch die ordnungsgemäße Durchführung aller Tätigkeiten des Anbieters im Rahmen des Vertrags und dieser AGB erfüllt, insbesondere durch die Lieferung der Waren und/oder Erbringung der Dienstleistung ohne Mängel oder Fehler, einschließlich der Übergabe aller zugehörigen Unterlagen an den Kunden, wie im Angebot angegeben, innerhalb der vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort der Erfüllung.
4.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Lieferung der Waren oder die Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags (ganz oder teilweise) einer anderen Person (Subunternehmer) zu übertragen, auch ohne Zustimmung des Kunden. In diesem Fall ist der Anbieter verpflichtet, diese Person über die relevanten Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen AGB zu informieren, insbesondere über die Verpflichtungen aus dem Umgang mit den Daten des Kunden und die Geheimhaltungspflicht. Der Anbieter haftet jedoch für die Leistung, als hätte er sie selbst gegenüber dem Kunden erbracht.
4.5 Leistungsgegenstand des Anbieters kann auch die Vermittlung eines Vertragsabschlusses mit einem Dritten über die Erbringung bestimmter Dienstleistungen für den Kunden oder die Lieferung bestimmter Waren sein, die zur Erbringung der bestellten Dienstleistungen erforderlich sind. In diesem Fall ist der Anbieter lediglich Vermittler beim Abschluss eines solchen Vertrags; der jeweilige Vertrag kommt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter solcher Dienstleistungen zustande. Der Anbieter haftet nicht für Mängel oder Schäden, die aus einem solchen Vermittlungsverhältnis entstehen, leistet jedoch in Absprache mit dem Kunden Hilfe bei der Behebung solcher Mängel.
4.6 Leistungsgegenstand des Anbieters kann auch die Vermittlung des Abschlusses eines Vertrags über die Einräumung von Nutzungsrechten an der für die Erbringung bestimmter Waren oder Dienstleistungen erforderlichen Software (Lizenz) sein. In diesem Fall ist der Anbieter lediglich Vermittler des Vertragsabschlusses; der jeweilige Vertrag kommt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Lizenzgeber zustande. Der Anbieter haftet nicht für etwaige Lizenzrechtsverletzungen durch den Kunden.

5. ERFÜLLUNGSORT

5.1 Die Lieferung der Waren bzw. die Erbringung der Dienstleistungen an den Kunden erfolgt durch Lieferung an den im Einzelvertrag vereinbarten Erfüllungsort.
5.2 Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gilt als Erfüllungsort:
(a) im Falle der Lieferung der Waren – die Adresse des Firmensitzes des Kunden, wie er am Tag der Lieferung der Waren im Handelsregister eingetragen ist;
(b) im Falle der Erbringung von Dienstleistungen – der oder die vom Kunden angegebenen Erfüllungsort(e);

6. Die Pflicht zur Zusammenarbeit

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter auf dessen Anfrage hin jede für die ordnungsgemäße und reibungslose Erbringung der Dienste erforderliche Unterstützung zu gewähren.
6.2 Der Kunde wird dem Anbieter außerdem vor Leistungsbeginn auf dessen Anforderung sämtliche für die ordnungsgemäße und termingerechte Erbringung des Vertragsgegenstandes erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen und dem Anbieter darüber hinaus jede erforderliche Unterstützung gewähren.
6.3 Jede der Parteien ist darüber hinaus verpflichtet, der anderen Partei während der Laufzeit des Vertrages zu einvernehmlich vereinbarten Terminen die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsgegenstandes erforderliche Mitwirkung sowie die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

7. LIEFERUNG VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN

7.1 Der Anbieter fordert den Kunden zur Übergabe und Abnahme der Waren durch schriftliche Mitteilung in Form eines Briefes oder einer E-Mail auf, die dem Kunden mindestens einen Werktag vor dem geplanten Übergabetermin zugestellt wird, sofern im bestätigten Vertrag nichts anderes angegeben ist. Gleiches gilt für die Erbringung von Dienstleistungen, deren ordnungsgemäße Erbringung die Übergabe und Abnahme durch den Kunden erfordert.
7.2 Sofern erforderlich, gilt die Lieferung der Waren und/oder die Erbringung der Dienstleistungen als erfüllt:
(a) Unterschrift des Kunden auf dem Lieferschein;
(b) die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Kunden; oder
(c) durch gegenseitige Bestätigung per E-Mail.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Waren und/oder Dienstleistungen des Anbieters abzunehmen, wenn diese in der vereinbarten Menge, Qualität und Ausführung geliefert werden und zum Zeitpunkt der Abnahme keine wesentlichen Mängel oder sonstigen Mängel vorliegen, die die ordnungsgemäße Verwendung der Waren oder die Nutzung der erbrachten Dienstleistungen verhindern.
7.4 Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet. Gleiches gilt für die Übergabe von Teilleistungen, sofern die Teilleistung dem geschlossenen Vertrag entspricht.
7.5 Die Übernahme der Lieferungen und/oder Leistungen erfolgt durch den im Vertrag genannten Ansprechpartner oder eine andere vom Kunden dem Anbieter bekannt gegebene Person.
7.6 Für alle weiteren nach Unterzeichnung des Übergabeprotokolls auftretenden und/oder festgestellten Mängel gelten die Bestimmungen in Ziffer 12 dieser AGB.

8. Urheberrechtsschutz

8.1 Führt der Vertragsgegenstand oder die Erbringung der vereinbarten Leistungen zur Erstellung eines bestimmten Werkes im Rahmen der Leistung, so erwirbt der Kunde mit der Abnahme der Leistung, einschließlich der zum Leistungsgegenstand gehörenden Software, Dokumentation und des Know-hows, das Recht zur Ausübung des Nutzungsrechts (Lizenz). Das Nutzungsrecht bedeutet das Recht, das Werk gemäß den gesetzlichen Beschränkungen, diesen AGB und etwaigen Lizenzbedingungen des Herstellers der jeweiligen Software ungehindert zu verwenden. Das Nutzungsrecht wird nicht ausschließlich, zeitlich unbeschränkt, nicht auf Dritte übertragbar und räumlich beschränkt gemäß den Bedingungen des Lizenzgebers/Herstellers der Software eingeräumt.
8.2 Ist Standardsoftware Bestandteil der Leistung, ist der Kunde verpflichtet, die vom Softwarehersteller festgelegten Lizenzbedingungen einzuhalten, die mit der Software ausgeliefert werden oder unmittelbar Bestandteil dieser sind und Installationsvoraussetzung sind.
8.3 Bestandteile des Werkes, die die Merkmale eines urheberrechtlich geschützten Werkes aufweisen (zB Software, Dokumentation), das vom Anbieter erstellt wird, dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters weder verbreitet, vervielfältigt noch verändert werden.
8.4 Die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes richtet sich nach den geltenden Gesetzen (insbesondere dem Urheberrechtsgesetz) und den Lizenzbedingungen des Softwareherstellers/Lizenzgebers.
8.5 Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, ist die Lizenzgebühr im Preis der Waren oder Dienstleistungen enthalten.

9. PREIS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Lieferung der Waren bzw. Erbringung der Dienstleistungen die Vergütung (den Preis) in der vereinbarten Höhe zu zahlen.
9.2 Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird der Preis für die Lieferung der Waren oder die Erbringung der Dienstleistungen als fester und endgültiger Preis vereinbart, der sämtliche Kosten des Anbieters im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags umfasst, insbesondere sämtliche Steuern, Zölle, Gebühren und Aufwendungen für Hilfs- und Verbrauchsmaterialien, Verpackung, Dokumente, Transport, Versicherung, Kosten im Zusammenhang mit der Einholung sämtlicher Genehmigungen und Zulassungen sowie sonstige Dinge, die für die Lieferung der Waren oder die Erbringung der Dienstleistungen an den Kunden erforderlich sind.
9.3 Die Preise werden vom Anbieter ohne Mehrwertsteuer angegeben. Diese wird vom Anbieter gemäß der geltenden Gesetzgebung zum Preis hinzugerechnet.
9.4 Ändert sich der Wechselkurs der Währung, zu der der Anbieter die im Rahmen des Vertrags zu liefernde Ausrüstung kauft, gegenüber CZK am Rechnungsdatum um mehr als 3% im Vergleich zum Wechselkurs am Tag der Absendung des Angebots (oder der Auftragsbestätigung) an den Kunden, ist der Anbieter berechtigt, den Rechnungspreis entsprechend zu ändern, sofern der Preis in CZK angegeben ist. Für die Berechnung von Wechselkursänderungen ist der von der Tschechischen Nationalbank am Tag der steuerpflichtigen Leistung gemäß der jeweiligen Rechnung veröffentlichte Wechselkurs maßgeblich.
9.5 Der Anbieter ist berechtigt, die regulären Preise der Dienste einseitig um die vom Tschechischen Statistikamt bekannt gegebene jährliche durchschnittliche Inflationsrate zu erhöhen (www.czso.cz/csu/czso/mira_inflace) zum 1. März des Folgejahres.
9.6 Mit der Annahme dieser AGB erteilt der Kunde dem Anbieter die Zustimmung zur elektronischen Rechnungsstellung gemäß § 26 Abs. 3 UStG.
9.7 Der Kunde ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag so zu bezahlen, dass er am Fälligkeitstag der Rechnung auf dem Konto des Anbieters gutgeschrieben ist.
9.8 Der Preis für die Lieferung der Waren oder die Erbringung der Dienstleistungen ist unabhängig davon zu zahlen, ob der Kunde die Möglichkeit hatte, die gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen ausreichend zu prüfen (zu testen) und ihre Eigenschaften zu beurteilen; die Bestimmungen des § 2119 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden keine Anwendung.
9.9 Das Eigentum an den Waren geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Anbieter auf den Kunden über. Das Risiko einer Beschädigung der Waren geht jedoch mit deren Abnahme auf den Kunden über. Wird der Vertrag aufgrund Zahlungsverzugs des Kunden aufgelöst, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter den Zutritt zum Erfüllungsort sowie die Demontage und Abfuhr der Waren auf seine Kosten zu gestatten.
9.10 Die Rechnung – Steuerbeleg muss die Elemente gemäß dem Mehrwertsteuergesetz und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften enthalten, insbesondere muss sie alle Anforderungen an einen Steuerbeleg erfüllen und bildet die Grundlage für die Zahlung des Preises gemäß dem Vertrag. Wenn die dem Kunden zugestellte Rechnung die vorgeschriebenen Angaben nicht enthält oder falsche Daten enthält, ist der Kunde berechtigt, diese Rechnung innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach ihrer Zustellung an den Anbieter zurückzusenden. In diesem Fall läuft die Fälligkeitsfrist nicht, und die neue Fälligkeitsfrist beginnt erst mit der Zustellung der korrigierten oder ergänzten Rechnung an den Kunden; dies gilt nicht, wenn der Kunde die Frist zur Rücksendung der falsch ausgestellten Rechnung gemäß dem vorstehenden Satz nicht einhält.
9.11 Ist der Kunde verpflichtet, auf den Preis der gelieferten Waren oder Dienstleistungen Mehrwertsteuer (MwSt.) zu erklären und abzuführen, so ist er verpflichtet, diese zu erklären und abzuführen. Der Anbieter wird dies in den von ihm ausgestellten Steuerunterlagen berücksichtigen, insbesondere gemäß § 92a des Umsatzsteuergesetzes, sofern diese Bestimmung aufgrund der Art der Waren oder Dienstleistungen (oder anderer relevanter gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere bei deren Änderung) anwendbar ist.
9.12 Gerät der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, so hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 0,11 TP3T des fälligen Betrages für jeden Tag des Verzugs bis zur Zahlung zu zahlen.
9.13 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Lieferung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen bis zu dem Tag auszusetzen, an dem der volle fällige Betrag einschließlich Verzugszinsen auf dem Konto des Anbieters gutgeschrieben ist. Während dieses Zeitraums befindet sich der Anbieter nicht in Verzug mit der Lieferung der Waren bzw. der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags.

10. VERTRAULICHE INFORMATIONEN

10.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle wesentlichen Tatsachen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangen, vertraulich zu behandeln, insbesondere solche, die ihre Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen darstellen.
10.2 Als vertrauliche Informationen gelten jene Tatsachen betrieblicher oder geschäftlicher Art, die einer der Parteien im Zusammenhang mit den Tätigkeiten im Rahmen des Vertrags bekannt werden, die nicht öffentlich zugänglich sind und von der Partei als vertraulich bezeichnet werden.
10.3 Unter den Begriff der vertraulichen Informationen fallen auch Geschäftsgeheimnisse. Darunter sind im Sinne des § 504 BGB wettbewerbsrelevante, bestimmbare, wertvolle und in den einschlägigen Geschäftskreisen üblicherweise nicht zugängliche Tatsachen im Zusammenhang mit der Anlage zu verstehen, deren Inhaber in seinem Interesse in angemessener Weise für deren Geheimhaltung zu sorgen hat.
10.4 Unter einer Verletzung der Vertraulichkeit von Informationen wird eine Handlung verstanden, durch die eine der Vertragsparteien vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit von der anderen Partei erhalten hat, widerrechtlich einer anderen Person preisgibt, zugänglich macht, für sich oder eine andere Person verwendet, wenn dies den Interessen der anderen Partei zuwiderläuft, und ohne deren Zustimmung.
10.5 Es stellt keinen Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht dar:
a) die Bereitstellung vertraulicher Informationen im erforderlichen Umfang an Behörden oder Personen, die gesetzlich Anspruch auf derartige Informationen haben und die Tätigkeiten der Vertragsparteien überprüfen können;
(b) Weitergabe vertraulicher Informationen an Personen, die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (z. B. Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater);
(c) Weitergabe vertraulicher Informationen an Personen, die die Zahlungsschnittstelle des Anbieters bereitstellen;
(d) Verwendung vertraulicher Informationen gemäß dem Vertrag oder damit verbundenen Verträgen im Zusammenhang mit der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag;
(e) die Daten des Kunden bereitzustellen oder Dritten den Zugriff auf diese Daten zu ermöglichen, um Vad zu lösen;
(f) sonstige Verwendung vertraulicher Informationen mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei.
10.6 Die Parteien sind an diese Geheimhaltungspflicht gebunden, solange die dieser Geheimhaltungspflicht zugrunde liegenden Tatsachen bestehen, es sei denn, die Geheimhaltung wird aufgehoben oder die betreffenden Informationen werden öffentlich zugänglich.
10.7 Die Parteien sind auch nach Beendigung des Vertrags zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen verpflichtet.

11. DAUER UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

11.1 Verträge über die wiederholte oder fortlaufende Erbringung von Leistungen durch den Anbieter werden für die im Vertrag festgelegte Laufzeit, und zwar auf feste oder unbestimmte Dauer, geschlossen.
11.2 Der Vertrag kann durch schriftliche Vereinbarung der Parteien gekündigt werden.
11.3 Der Vertrag kann vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit von beiden Parteien schriftlich gekündigt werden, ebenfalls ohne Angabe von Gründen. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist 1 (einen) Monat für die Kündigung durch den Kunden und 3 (drei) Monate für die Kündigung durch den Anbieter. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des Kalendermonats, der auf den Zugang der Kündigung bei der anderen Partei folgt. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags auf bestimmte Zeit durch den Kunden oder infolge eines Rücktritts vom Vertrag wegen Vertragsverletzung seitens des Kunden, stellt der Anbieter dem Kunden die Leistungen für die verbleibenden Monate bis zum ursprünglich vereinbarten Ablaufdatum des Vertrags in Rechnung. Wenn keine der Parteien der anderen Partei spätestens drei (3) Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit mitteilt, dass sie den Vertrag zum Datum der Beendigung des Vertrags auf bestimmte Zeit kündigen möchte, wird der Vertrag automatisch zu einem Vertrag auf unbestimmte Zeit.
11.4 Der Vertragspartner ist auch berechtigt, einzelne Teilleistungen des Vertrages unter den gleichen Voraussetzungen wie in Ziffer 11.3 dieser AGB zu kündigen.
11.5 Jede Partei ist berechtigt, im Falle einer wesentlichen Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die andere Partei unter den nachstehenden Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten. Als wesentliche Vertragsverletzung gilt:
(a) Verzögerung der ordnungsgemäßen Lieferung der Waren und/oder Erbringung der Dienstleistungen durch den Anbieter um mehr als 30 (dreißig) Tage,
(b) der Zahlungsverzug des Kunden für eine Rechnung des Anbieters über einen Zeitraum von mehr als 30 (dreißig) Tagen,
(c) Unterlassung der erforderlichen Mitwirkung gemäß Artikel 6 dieser AGB,
(d) Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht gemäß Artikel 10 dieser AGB.
11.6 Vor einem Rücktritt wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung hat die Vertragspartei, die vom Vertrag zurücktreten möchte, der anderen Vertragspartei zunächst eine schriftliche Aufforderung zur Behebung der Vertragsverletzung zu übermitteln und ihr eine angemessene Nachfrist von mindestens fünf (5) Werktagen ab Zugang der Mitteilung einzuräumen. Wird die Vertragsverletzung auch innerhalb dieser Nachfrist nicht behoben, ist die Vertragspartei berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Die Erklärung wird mit Zustellung an die andere Vertragspartei wirksam.
11.7 Falls die Vertragspartei insolvent wird oder falls über sie ein Insolvenzverfahren im Sinne des Gesetzes Nr. 182/2006 Slg. über den Konkurs und die Verfahren zu seiner Abwicklung (Insolvenzgesetz) in der jeweils gültigen Fassung eingeleitet wird, oder falls sie sich in Liquidation oder unter Zwangsverwaltung befindet oder falls sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, kann die andere Vertragspartei mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten, und zwar mit Wirkung ab dem Datum der Zustellung der schriftlichen Rücktrittserklärung an die andere Vertragspartei.

12. MÄNGELHAFTUNG UND SCHADENSERSATZ

12.1 Haftung für Mängel der Ware
12.1.1 Sofern im Vertrag oder diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, gewährleistet der Anbieter die Qualität der gelieferten Waren für den vom jeweiligen Hersteller der Waren oder Software angegebenen Zeitraum (die „Gewährleistungsfrist“).
12.1.2 Treten während der Garantiezeit Mängel an den Waren auf, ist der Kunde berechtigt, Lösungen gemäß den Angaben des jeweiligen Herstellers der Waren oder Software zu verlangen.
12.1.3 Die Wahl zwischen den in Ziffer 12.1.2 dieser AGB genannten Ansprüchen obliegt dem Anbieter. Der Anbieter wird den Kunden über die gewählte Art der Mängelbeseitigung unverzüglich nach Mitteilung des Mangels informieren.
12.1.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt zu prüfen und die Verpackung und Menge der gelieferten Ware zu überprüfen und anschließend so schnell wie möglich ihre Eigenschaften festzustellen.
12.1.5 Ansprüche aus Mängeln der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Preises für die Ware oder Teile davon; die Bestimmungen des § 2108 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind ausgeschlossen.
12.2 Haftung für Mängel der Dienste
12.2.1 Der Anbieter haftet für Mängel, wenn er die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig an den Kunden erbringt.
12.2.2 Der Anbieter haftet nicht für Mängel an den Diensten, wenn diese durch den Kunden, Dritte, Software Dritter oder andere Umstände verursacht wurden, die unabhängig vom Willen des Anbieters eingetreten sind. In diesen Fällen haftet der Anbieter nicht für daraus resultierende Schäden.
12.3 Rechtsmängel
12.3.1 Der Anbieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Kunde für etwaige Rechtsmängel der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen, einschließlich der vom Kunden aufgrund des Vertrags genutzten Software, oder für unbefugte Eingriffe in Urheberrechte und sonstige Rechte Dritter nicht haftet oder mithaftet.
12.3.2 Für den Fall, dass die Ausübung der Rechte des Kunden aus dem Vertrag durch die Ausübung von Rechten eines Dritten in Bezug auf die gelieferten Waren oder Dienstleistungen verhindert oder behindert wird oder der Kunde Kenntnis davon erlangt, dass ein Dritter seine Rechte ausübt und/oder der Dritte die Nutzung der Waren oder Dienstleistungen durch den Kunden als Verletzung seiner Rechte betrachtet, ist der Kunde verpflichtet:
(a) den Anbieter unverzüglich hierüber zu informieren;
(b) dem Anbieter die Möglichkeit geben, alle Schritte zu unternehmen, um die Angelegenheit gütlich beizulegen;
(c) mit dem Anbieter zusammenzuarbeiten und dem Anbieter seine Mitwirkung zu ermöglichen, um schnellstmöglich eine Einigung mit dem Dritten zu erzielen und die Rechte des Anbieters und des Kunden zu schützen;
(d) den ihm erteilten Anweisungen des Anbieters Folge zu leisten, um die Rechte des Kunden und/oder des Anbieters zu schützen.
12.3.3 Der Kunde ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht berechtigt, hinsichtlich der Rechtsmängelansprüche Dritter einen Vergleich oder eine vergleichbare Vereinbarung abzuschließen oder derartige Ansprüche anzuerkennen. Der Anbieter verpflichtet sich, im Rahmen der Einigungs- oder Vergleichsverhandlungen die erforderliche Mitwirkung zu leisten.
12.4 Haftung für Schäden
12.4.1 Der Anbieter haftet für Schäden, die dem Kunden durch die Verletzung seiner Pflichten aus dem Vertrag (einschließlich dieser AGB) und nach dem Gesetz entstehen, wenn der Kunde nachweist, dass der Schaden durch die Verletzung der Pflichten des Anbieters verursacht wurde.
12.4.2 Der Anbieter ist verpflichtet, den tatsächlichen Schaden (mit Ausnahme des entgangenen Gewinns) bis zu 35% des vom Kunden für die letzten drei Monate vor dem Schadenseintritt gezahlten Preises (ohne Mehrwertsteuer) der Waren und/oder Dienstleistungen zu ersetzen. Diese Beschränkung gilt auch für den Ersatz immaterieller Schäden, zu deren Zahlung der Anbieter gesetzlich verpflichtet gewesen wäre, sowie für den Ersatz von Schäden in besonderen Fällen gemäß §§ 2920 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Beschränkung der Schadenersatzhöhe gemäß diesem Absatz gilt nicht für Schäden an natürlichen Personen oder für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
12.4.3 Der Anbieter ist von der Schadensersatzhaftung befreit und nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn er nachweist, dass der Schaden (a) durch ein außergewöhnliches, unvorhersehbares und unüberwindbares Hindernis, das unabhängig vom Willen des Anbieters ist (höhere Gewalt), oder (b) durch Handlungen des Kunden oder eines Dritten außerhalb der Kontrolle des Anbieters, oder (c) durch unzureichende Mitwirkung des Kunden verursacht wurde. Darüber hinaus ist der Anbieter nicht verpflichtet, dem Kunden oder Dritten Schadensersatz zu leisten, wenn einer der in Artikel 12.2.2 dieser AGB aufgeführten Sachverhalte eingetreten ist.
12.4.4 Der Anbieter und der Kunde bestätigen ferner, dass die Verpflichtungen aus dem Vertrag ausschließlich in ihrem eigenen Interesse bestehen und keine der Parteien für Schäden gegenüber Dritten haftet, die aus einer Verletzung der Verpflichtungen aus dem Vertrag entstehen.
12.4.5 Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden oder Dritten nicht für indirekte, zufällige, Folge- oder Nebenschäden, wie etwa den Verlust von Vertragsbeziehungen oder Geschäftsmöglichkeiten, entgangene Gewinne, Datenverlust oder sonstige Ansprüche Dritter gegenüber dem Kunden.
12.4.6 Die Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig unverzüglich über ein Ereignis höherer Gewalt (Artikel 12.4.3 der AGB) schriftlich oder per E-Mail zu informieren. Während der Dauer der höheren Gewalt gilt die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Vertragspartei, die durch die höhere Gewalt verhindert wird, nicht als Vertragsverletzung. Liegt kein Fall höherer Gewalt vor, der die Vertragserfüllung unterbrochen hat, verpflichten sich die Parteien, sich gegenseitig unverzüglich darüber zu informieren und gemeinsam das weitere Vorgehen zu besprechen.

13. Abtretung von Ansprüchen

13.1 Keine der Parteien ist berechtigt, Ansprüche aus dem gemäß diesen AGB geschlossenen Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abzutreten, die Forderung durch Dritte übernehmen zu lassen oder ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zu übertragen (Vertragsabtretung). Jegliche Abtretungen und Übertragungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei sind gegenüber der anderen Partei nichtig und unwirksam. Diese Bestimmung ist nicht so auszulegen, dass sie dem Anbieter die Einschaltung eines Subunternehmers zur Erfüllung seiner Verpflichtung gestattet.

14. KOMMUNIKATION ZWISCHEN DEN PARTEIEN UND ZUSTELLUNG VON SCHRIFTSTÜCKEN

14.1 Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, sind ausschließlich die gesetzlichen Organe der Parteien, ihre Mitarbeiter im üblichen Umfang im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsverhältnis oder ihrer Funktion gemäß § 166 des Bürgerlichen Gesetzbuches und/oder hierzu durch schriftliche Vollmacht ermächtigte Vertreter der Parteien (nachfolgend „Bevollmächtigte“ genannt) berechtigt, den Vertrag abzuschließen (das Angebot oder die Bestellung zu unterzeichnen), rechtliche Schritte zur Beendigung des Vertrags einzuleiten sowie sonstige Mitteilungen, Anrufe und sonstige Handlungen im Zusammenhang mit dem Vertrag vorzunehmen. Wird die jeweilige Rechtshandlung von einem Vertreter einer Partei im Rahmen einer Vollmacht vorgenommen, ist die jeweilige Vollmacht der ersten von der jeweiligen Person vorgenommenen Rechtshandlung beizufügen. In anderen Angelegenheiten (z. B. Übergabe und Abnahme der Arbeiten, Lösung technischer Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung eines bestimmten Geschäftsfalls, Meldung von Mängeln usw.) werden die Parteien auch durch die im Vertrag (bzw. im Angebot oder der Bestellung) angegebenen Kontaktpersonen (nachfolgend „Kontaktpersonen“ genannt) vertreten.
14.2 Die Parteien sind verpflichtet, die jeweils andere Partei unverzüglich schriftlich über Änderungen der in Artikel 14.1 dieser AGB genannten Personen und deren Kontaktdaten zu informieren. In diesem Zusammenhang akzeptieren die Parteien die Meldung von Mängeln (einschließlich deren anschließender Behebung) per E-Mail durch die Kontaktperson.
14.3 Erfordert der Vertrag oder diese AGB die Schriftform eines bestimmten Rechtsgeschäfts der Parteien, so kommt eine Partei dieser Verpflichtung nach, indem sie der anderen Partei eine schriftliche Mitteilung persönlich, per Einschreiben mit vorausbezahltem Porto oder durch einen anerkannten Kurierdienst an die im Handelsregister oder einem anderen öffentlichen Register zum Zeitpunkt der Absendung des Dokuments eingetragene Geschäftsadresse der anderen Partei und, falls eine solche Adresse nicht vorhanden ist, an die im Vertrag angegebene Adresse der Partei zustellt.
14.4 Ein Dokument gilt als zugestellt, wenn es auf eine der oben genannten Arten an die Adresse der anderen Partei geliefert wurde, auch wenn der Empfänger des Dokuments hierüber nicht informiert wurde und/oder nicht an der Adresse anwesend ist.
14.5 Sofern der Vertrag und/oder diese AGB die Durchführung bestimmter Rechtsgeschäfte der Parteien auf elektronischem Wege (E-Mail) vorsehen, genügt es, wenn die elektronische Nachricht von der E-Mail-Adresse des Bevollmächtigten der jeweiligen Partei an die Adresse des Bevollmächtigten der anderen Partei gesendet wird, ohne dass eine gesicherte elektronische Signatur erforderlich ist; die Bestimmungen des § 562 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden keine Anwendung.

15. Verbot von Korruption und Maßnahmen gegen Interessenkonflikte, personenbezogene Daten

15.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle Handlungen zu vermeiden, die die Interessen des Anbieters gefährden könnten, einschließlich betrügerischen Verhaltens, Bestechung oder Korruption oder anderer gesetzeswidriger Handlungen. Der Kunde verpflichtet sich, Geschenke oder geschäftliche Aufmerksamkeiten abzulehnen und nicht zu gewähren, die die Geschäftsbeziehungen oder Geschäftsentscheidungen von Personen beeinflussen könnten, die mit ihm zusammenarbeiten oder die Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags beeinflussen. Der Kunde ist verpflichtet, Interessenkonflikte zu vermeiden und den Anbieter über solche Situationen zu informieren, falls sie auftreten. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter über jedes Verhalten zu informieren, das den in diesem Artikel 15 der AGB festgelegten Grundsätzen zuwiderläuft. Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und andere von ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben eingesetzte Personen gemäß diesen Grundsätzen handeln. Im Falle des Kunden – einer juristischen Person – ist sich der Kunde seiner strafrechtlichen Haftung gemäß Gesetz Nr. 418/2011 Slg. über die strafrechtliche Haftung juristischer Personen und Verfahren gegen sie in der jeweils gültigen Fassung bewusst.
15.2 Die Regeln des Anbieters zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden durch gesonderte Informationen geregelt, die unter [NOCH HINZUFÜGEN] zu finden sind.

16. TRENNBARKEIT

16.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder dieser AGB aus irgendeinem Grund unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags oder dieser AGB im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung unverzüglich einvernehmlich durch eine andere zu ersetzen, die inhaltlich dem Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.

17. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG

17.1 Das Vertragsverhältnis, das sich aus dem Vertrag ergibt, unterliegt tschechischem Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Urheberrechtsgesetz. Bei der Auslegung des Vertrags haben die gesetzlichen Bestimmungen Vorrang vor den allgemeinen und branchenspezifischen Handelsbräuchen.
17.2 Die Parteien verpflichten sich, sich nach besten Kräften darum zu bemühen, gegenseitige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zu vermeiden und beizulegen, insbesondere durch Verhandlungen zwischen ihren bevollmächtigten Vertretern.
17.3 Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, die die Parteien nicht gemäß Artikel 17 dieser AGB beilegen können, werden von einem zuständigen Gericht in der Tschechischen Republik beigelegt, das örtlich gemäß dem allgemeinen Gericht des Anbieters als Gericht erster Instanz zuständig ist, sofern das Gesetz nicht eine ausschließliche örtliche Zuständigkeit vorsieht.

18. WIRKSAMKEIT

18.1 Diese AGB treten am 1. Juli 2025 in Kraft.

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